Kirchen in Kaiserslautern

    sitemap  |  Impressum  |  Druckversion   



Kircheneintritt/-austritt

Kircheneintritt und Kirchenaustritt sind sehr weit reichende Entscheidungen - oder sollten es zumindest sein. Beides sollte reiflich durchdacht und dann auch zumindest für sich selbst begründbar sein. Beide Entscheidungen haben Folgen, die oft nicht gleich bedacht, oder auch verdrängt werden. Damit sind keineswegs nur irgendwelche kirchlichen "Dienstleistungen" gemeint.

Kircheneintritt
Ich bin noch nicht getauft. Kann ich auch so eintreten?
Nein, Sie werden erst durch die Taufe Mitglied der Kirche. Leider denken immer noch viele, die Taufe ist nur für kleine Kinder da, was natürlich nicht stimmt. Bevor Sie sich taufen lassen, sollten Sie aber wissen, was Sie tun, und deshalb wird der Pfarrer mit Ihnen ein Gespräch führen. Wenn Sie sich zur Taufe entschieden haben, werden Sie normaler Weise in der Kirche im normalen Gemeindegottesdienst getauft. Mit demselben Tage sind Sie Mitglied unserer Gemeinde, der Pfälzischen Landeskirche, der Evangelischen Kirche in Deutschland und der weltweiten christlichen Kirche.

Ich war vor Jahren ausgetreten. Wie kann ich wieder in die Kirche eintreten?
"Neu getauft" werden müssen Sie nicht, wie immer noch welche glauben. Voraussetzung aber ist, dass Sie es wirklich innerlich möchten und auch dazu stehen und nicht nur irgendwelche kurzfristig-praktischen Gründe haben (Arbeitsverhältnis "bei Kirchens", Amtshandlungen etc.). Tun Sie es bitte wirklich nur, wenn SIE es wollen und dazu stehen - alles andere nämlich ist für unsere Kirche der "Tod im Topf". Der Eintritt selbst erfolgt beim zuständigen Pfarrer, mit dem in der Regel ein Gespräch vereinbart wird. Bei der Gelegenheit ist es dann auch sinnvoll, gleich mal einen der nächsten Gottesdienste ins Visier zu nehmen.

Kirchenaustritt
"Nur wegen des Geldes ..."
Die ewige Begründung "nur wegen des Geldes ...", die immer wieder zu hören ist, macht einen Austritt für eine im Egoismus und Gelddenken verwurzelte Gesellschaft zwar einsehbarer, für uns als Kirche jedoch ist sie nur schwer akzeptierbar. Abgesehen davon, dass die allerwenigsten Gemeindeglieder überhaupt Kirchensteuern zahlen (nämlich nur die mit Einkommen und das sind ca. 40%), wird hier der Gedanke der Solidarität unter Christinnen und Christen eben mal so weggeworfen. Und auffällig ist auch, dass es meist die sind, die sehr gut verdienen, die so argumentieren (...bin wegen einer großen Steuernachzahlung ausgetreten). Wer viel Kirchensteuer zahlt, sollte sich freuen, denn dann verdient er auch viel. Nur ganz selten sind Menschen wirklich so arm, dass sie die Kirchensteuer hart betrifft (aber dann sind sie ja auch steuerlich meist an der unteren Grenze). Nein, die Ausrede "nur wegen des Geldes" ist oft nur eine Maske, hinter der sich ein tiefer und weit reichender Entfremdungsprozess vom Glauben versteckt. Denn auch die Vorstellung "Ich kann auch ohne andere Menschen glauben, ohne Gemeinde Christ sein!", ist nachweislich völlig unbiblisch. Eine Informationsbroschüre über die konkrete Verwendung Ihrer Kirchensteuermittel in der Pfälzischen Landeskirche erhalten Sie gerne bei uns im Pfarramt.

Welche kirchenrechtlichen Folgen hat so ein Austritt?
Sie werden nun meldetechnisch nicht mehr als ev. geführt, sondern als oa. (ohne Angabe). Sie können zukünftig weder kirchliche Ämter wahrnehmen (weder Ehrenämter noch berufliche Positionen), Sie verlieren das Recht, Taufpate/-patin zu werden, Ihre Kinder können nur getauft werden, wenn Ihr(e) Part-ner(in) in der Kirche ist, kirchliche Trauungen können nur bedingt stattfinden, Sie können nicht kirchlich beigesetzt werden und verlieren das Recht, am Abendmahl teilzunehmen. Aber wenn es Ihnen inhaltlich wirklich ernst ist mit Ihrem Austritt, sollte Ihnen das alles eigentlich egal sein ...

Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Wenn Sie sich innerlich von der Kirche geschieden haben, ist es konsequent, auszutreten. Tun Sie es aber nicht nur wegen irgendwelcher schlechten Erlebnisse mit Pfarrern aus der Konfirmandenzeit! Dann suchen Sie sich lieber eine andere Gemeinde. Sie müssen dazu auf Ihrem Standesamt dem Beamten gegenüber Ihren Austritt erklären und eine Verwaltungsgebühr zahlen. Die liegt in Kaiserslautern bei 20.- Euro. Das war's auch schon. Leider wurde dieser für eine Gemeinde doch wichtige und wesentliche Schritt in die Standesämter verlegt. Sie würden Ihrem Pfarrer allerdings einen großen Gefallen tun, wenn Sie vielleicht Hinweise auf Ihre Gründe geben würden. Einige Zeit später wird dann ein Meldebogen an die Kirchengemeinde weitergeleitet, dann informiert der Pfarrer das Presbyterium über den erfolgten Austritt. Wir schreiben Sie dann nochmals an, weil wir im Normalfall erst dann und so offiziell von Ihrem Austritt erfahren haben.