Taufe

Wann soll unser Kind getauft werden?
Grundsätzlich gilt: Die Säuglingstaufe und die Taufe als Jugendlicher oder Erwachsener sind in der Evangelischen Kirche der Pfalz gleichberechtigt. Deshalb hat kein Lebensalter einen Vorzug. Wenn man schon nicht bald nach der Geburt sein Kind taufen ließ, empfiehlt es sich, evtl. bis zur Kindergartenzeit zu warten und dann zusammen mit den Gruppenkindern und Freunden/innen einen Taufgottesdienst zu gestalten. Schulklassen oder Kindergot-tesdienstgruppen eignen sich da ebenfalls sehr gut. Die Taufe ist übrigens auch kein magischer Schutz, gegen Masern, Windpocken usw., auch keine Käseglocke gegen die Widrigkeiten des Alltags. Sie muss sich im Leben bewähren, wie unser Glaube insgesamt.

Wann soll unser Kind getauft werden?
Grundsätzlich gilt: Die Säuglingstaufe und die Taufe als Jugendlicher oder Erwachsener sind in der Evangelischen Kirche der Pfalz gleichberechtigt. Deshalb hat kein Lebensalter einen Vorzug. Wenn man schon nicht bald nach der Geburt sein Kind taufen ließ, empfiehlt es sich, evtl. bis zur Kindergartenzeit zu warten und dann zusammen mit den Gruppenkindern und Freunden/innen einen Taufgottesdienst zu gestalten. Schulklassen oder Kindergottesdienstgruppen eignen sich da ebenfalls sehr gut. Die Taufe ist übrigens auch kein magischer Schutz, gegen Masern, Windpocken usw., auch keine Käseglocke gegen die Widrigkeiten des Alltags. Sie muss sich im Leben bewähren, wie unser Glaube insgesamt.

Welche Papiere brauche ich?
Zur Taufe brauchen Sie nicht viel, lediglich die bei der Geburt des Kindes erhaltene "Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke" ist erforderlich, dazu das Familienstammbuch für den Eintrag der Taufe. Nicht verheiratete Paare erhalten eine Taufurkunde. Patinnen und Paten, die nicht aus der eigenen Gemeinde kommen, brauchen einen Patenschein (Anruf bei deren Pfarrer/in genügt, verlangen Sie einen "Patenschein").

Wie sieht das mit einem Termin aus?
In der Gustav-Adolf-Kirche findet die Taufe in der Regel im normalen Gottesdienst statt (das ist normaler Weise sonntags um 10 Uhr und 2. Samstag im Monat um 18.00), weil die Taufe die Aufnahme in die Gemeinde bedeutet und deshalb die Gemeinde auch dazugehört.

Wie ist das mit dem Taufgespräch?
Das Taufgespräch findet ein paar Wochen vor der Taufe statt. Der Pfarrer kommt nach Terminabsprache vorbei oder die Taufeltern kommen ins Pfarramt. Zu diesem Gespräch wird das Stammbuch (Familienbuch) benötigt, weil darin Angaben zur Person der Eltern drin stehen. Die Eltern werden gebeten, einen Taufspruch auszusuchen, evtl. auch ein Tauflied. Als Taufspruch ist jedes geeignete Wort aus der Bibel willkommen.

Wir würden gerne fotografieren oder filmen...
Ein häufig angesprochenes Thema, das mehrere Aspekte hat. Beachten Sie dazu unsere eigene Seite [Fotos im Gottesdienst].

Ist es wirklich nötig, dass die Eltern in der Kirche sind, um ihr Kind taufen zu lassen?
Ja. Damit ein Säugling oder ein kleines Kind getauft werden kann, soll nach dem überwiegenden theologischen Verständnis von Taufe wenigstens ein Elternteil Mitglied einer christlichen Kirche sein.
Begründung: Bei der Taufe geht es nicht nur um das Kind, ebenso wenig wie sie eine bloße Familienfeier darstellt. Es geht um das Ja Gottes zu uns und um unser Ja zum christlichen Glauben und zur Gemeinde. Solange ein Kind dieses Ja noch nicht selber sprechen kann, tun dies stellvertretend die Eltern und Paten. Sie erklären bei der Tau-fe, dieses Kind im christlichen Glauben zu erziehen und in die Gemeinde hineinwachsen zu lassen, der sie sich selber zugehörig fühlen. Bei Nichtmitgliedschaft wäre es dann ja eigentlich konsequent, zu sagen: Wir warten mit der Taufe. Vielleicht entscheidet sich das Kind ja später anders als wir - und will zur Kirche dazugehören. Denn durch die Taufe wird das Kind auch kirchenrechtlich Mitglied der Kirchengemeinde. Es ist ein Widerspruch in sich, wenn Eltern stellvertretend für ihr Kind erklären, dies soll einer Gemeinde und deren Glauben zugehören, der sie selbst NICHT zugehören möchten. Und es reicht auch nicht zu sagen: Ich bin ja "nur" wegen des Geldes nicht in der Kirche oder ausgetreten. Ge-meinde hat auch immer etwas mit Gemeinschaft mit den anderen zu tun, und die drückt sich eben auch im Beitrag jedes Gemeindegliedes aus.

Ich möchte meine beste Freundin als Taufpatin, sie ist aber nicht in der Kirche. Geht das?
Leider nicht. Taufpaten müssen einer christlichen Kirche angehören (also neben unserer z.B. der katholischen, orthodoxen, baptistischen, mennonitischen, methodistischen, altkatholischen usw.). Ein kirchliches Patenamt ohne Kirchenmitgliedschaft ist sinnlos.
Begründung: Das Patenamt ist ein von der Kirche übertragenes kirchliches Amt, in welchem der Taufpate / die Taufpatin stellvertretend für die christliche Gemeinde erklärt, das Kind zu begleiten und zu stärken auf seinem Weg bis zur Konfirmation. Also bis zu dem Zeitpunkt, wo das Kind als Jugendliche/r noch einmal sein eigenes Ja zur Taufe und Gemeinde sagt (confirmare = stärken, bekräftigen). Aus all dem Gesagten ist es selbstverständlich, dass nur solch einer Person so ein Amt übertragen werden kann, die der Gemeinde auch angehört. Sonst ist dieses Amt nämlich sinnlos. In einem Verein können Sie ja auch nur dann ein Amt übernehmen (z.B. Schriftführer, Beisitzer etc.), wenn Sie diesem Verein angehören.